Wehlau – 690 Jahre Stadtrecht

Das Jahr 1336 wird geschrieben, das Jahr in dem Wehlau das Stadtrecht nach Kulmischem Recht durch den Deutschen Orden erhielt, ein vom Deutschen Orden übernommenes Stadtrecht und was in vielen Städten des Ordensgebiets  eingeführt wurde.  Damit war der Grundstein gelegt für eine städtische Entwicklung und Verwaltungshoheit. Der Oberste Marschall und Komtur von Königsberg, Heinrich Dusemer, verlieh als Initiator dem Schulzen Gottfried Hundertmark das erbliche Schulzenamt in Velau, Wehlau. Ziel war es, das die Stadt neu besiedelt werden sollte und Hundertmark erhielt Landrechte und Fischereigerechtigkeit.

Der Ackerbau jedoch wurde den Stadtbürgern verboten. Dies wies bereits auf eine geplante wirtschaftliche Ausrichtung hin. Für Wehlau bedeutete die Stadtrechtsverleihung die Selbstverwaltung unter einem Schulzen, die Gerichtsbarkeit über lokale Angelegenheiten, wirtschaftliche Privilegien, insbesondere die der Pregel-Alle-Fischerei sowie der Beginn der städtischen Infrastruktur mit dem Bau der Befestigungsmauern ab 1380 und dem Bau des Rathauses 1382.

Bereits 1255 war Wehlau ersterwähnt und lag strategisch günstig an der Mündung der Alle in den Pregel. Es war die Zeit intensiver Expansion und Konsolidierung des Ordensstaates in Preußen. (Quelle: [1066]Ostpreußen.net)

Bildergalerie der ehemaligen Kreisstadt Wehlau

Bildergalerie Pferdemarkt in Wehlau

Herbstliche Heimat Wehlau

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